Im Dezember 2016 wurde die „Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol“ unterzeichnet. Im Jänner 2017 wurde der Beschluss zur Entschädigung für die Wegehalter gefasst. Zwischen den Wegehaltern und den Forststationen wurden die effektiven Wegehalter bestimmt, die in einem Register bei der Forstverwaltung geführt werden. Die Tourismusorganisationen sind neben dem AVS und der Naturparkverwaltung einer der großen Wegehalter mit rund einem Drittel der betreuten Wanderwege in Südtirol.
Für die Markierung und Beschilderung von Wegen sind die Richtlinien des Landes einzuhalten. Änderungen am Wegenetz müssen ebenso wie das Anlegen von neuen Wegen über einen eigenen Vordruck beim Amt für Forstplanung gemeldet werden. Der Vordruck kann hier heruntergeladen werden. Dieser muss ausgefüllt an das Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden.
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Vereinbarung Wanderwege | pdf Download (318 KB) |
Markierungsrichtlinien | pdf Download (2.35 MB) |