Das Thema Arbeitssicherheit in all seinen Facetten betrifft auch die Tourismusorganisationen. Als Hilfestellung für unsere Mitglieder haben wir deshalb den Pflichtkurs für alle Mitarbeiter organisiert (März und April 2013). Der Arbeitssicherheitskurs muss von allen Mitarbeitern – unabhängig von geleistet Arbeitsstunden pro Monat und welche Art von Arbeitsvertrag (Jahresstelle, saisonale Stelle, Praktikumsvertrag, Koupons) abgeschlossen wurde – besucht werden. Die Mitarbeiter erhalten nach geleistetem Kurs eine Teilnahmebestätigung, welche im Betrieb aufzubewahren ist. Dieses Zertifikat ist 5 Jahre gültig, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter die Tourismusorganisation verlässt. Arbeitnehmer, welche vor dem 21.12.2007 angestellt wurden, müssen auf jeden Fall die 8-stündige Schulung erhalten. Die nachher angestellten Mitarbeiter, die eine Unterweisung erhalten haben (schriftlich festgehalten), müssen innerhalb von 5 Jahren den Auffrischungskurs im Ausmaß von 6 Stunden absolvieren. Der Auffrischungskurs muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Grundkurs gemacht werden und gilt dann für weitere 5 Jahre. Für weitere Informationen und Seminaranmeldung folgen Sie diesem Link.