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Das Thema Arbeitssicherheit in all seinen Facetten betrifft auch die Tourismusorganisationen. Als Hilfestellung für unsere Mitglieder haben wir deshalb den Pflichtkurs für alle Mitarbeiter organisiert (März und April 2013). Der Arbeitssicherheitskurs muss von allen Mitarbeitern – unabhängig von geleistet Arbeitsstunden pro Monat und welche Art von Arbeitsvertrag (Jahresstelle, saisonale Stelle, Praktikumsvertrag, Koupons) abgeschlossen wurde – besucht werden. Die Mitarbeiter erhalten nach geleistetem Kurs eine Teilnahmebestätigung, welche im Betrieb aufzubewahren ist. Dieses Zertifikat ist 5 Jahre gültig, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter die Tourismusorganisation verlässt. Arbeitnehmer, welche vor dem 21.12.2007 angestellt wurden, müssen auf jeden Fall die 8-stündige Schulung erhalten. Die nachher angestellten Mitarbeiter, die eine Unterweisung erhalten haben (schriftlich festgehalten), müssen innerhalb von 5 Jahren den Auffrischungskurs im Ausmaß von 6 Stunden absolvieren. Der Auffrischungskurs muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Grundkurs gemacht werden und gilt dann für weitere 5 Jahre. Für weitere Informationen und Seminaranmeldung folgen Sie diesem Link.

Für die Wiedereröffnung der Informationsbüros sind eine Serie von Maßnahmen für die Sicherheit der Mitarbeiter und die Besucher notwendig. Außerdem gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

  • Nur so viele Mitarbeiter wie möglich und notwendig sollten in den Büroräumen arbeiten, damit ein ausreichender Abstand zwischen den Mitarbeitern gewährleistet werden kann.
  • Der Arbeitgeber bzw. die Führungskraft muss den Mitarbeitern eine Unterweisung geben, diese muss von den Mitarbeitern unterschrieben werden und im Büro aufliegen.
  • An einem gut sichtbaren Ort muss auch eine Information für die Kunden ausgehängt und damit allen Besuchern zur Kenntnis gebracht werden.
  • Für die Besucher und Mitarbeiter müssen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, am Besten im Eingangsbereich.
  • Zum Bedecken von Mund und Nase genügt ein Tuch oder ein Schal oder ähnliches. Wenn bei Besprechungen der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, müssen einfache chirurgische Masken verwendet werden.
  • Das Schild „richtiges Händewaschen“ sollte in den Toilettenräumen aufgehängt werden.
  • Das Schild „1 Meter Abstand“ soll in den Büroräumen und im Empfangsbereich ausgehängt werden.
  • Die Risikobewertung sollte angepasst und integriert werden, dafür ist der Beauftragte für Arbeitssicherheit zuständig.
archive Alle Unterlagen als ZIP-Download (1.27 MB)
Information Besucher Infobüros (DE + IT) document Download (19 KB)
Schutzmaßnahmen Infobüros document Download (36 KB)
Schutzmaßnahmen Außendienst document Download (35 KB)
Schild Coronavirus (DE + IT) pdf Download (276 KB)
Hygienerichtlinien (DE + IT) pdf Download (24 KB)
Richtiges Händewaschen pdf Download (489 KB)
Lavarsi le mani in modo corretto pdf Download (490 KB)