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Die lokale Tourismusorganisation spielt eine wesentliche Rolle in der Tourismuswirtschaft des Landes. Zurzeit bestehen 70 Tourismusvereine und Tourismusgenossenschaften, wobei die Zahl aufgrund geplanter Fusionen im Sinken begriffen ist.

Die Tourismusorganisation in Südtirol ist privatrechtlich organisiert, durch ein Landesgesetz geregelt und kann die Rechtsform des Vereins oder der Genossenschaft einnehmen. Die Mitglieder der Tourismusorganisationen sind im Wesentlichen die gewerblichen und nicht-gewerblichen Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomiebetriebe, aber auch Aufstiegsanlagen, Skischulen, Berg- und Skiführer, Dienstleister, Kaufleute und Handwerker.

 

Die Tourismusorganisation übernimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Informations- und Servicestellen für die Touristen, einschließlich Vermittlung von touristischen Dienstleistungen und der entsprechenden Buchung einrichten
  • Datensammlung und elektronische Dateneingabe aller tourismusrelevanten Informationen
  • Veranstaltungen und andere Initiativen, die besonders für den Fremdenverkehr von Belang sind, zu fördern und durchzuführen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Marketinginitiativen ergreifen
  • Orts- und Strukturpflege
  • Die Wertschätzung für das landschaftliche, künstlerische und geschichtliche Erbe sicherstellen
  • Anlagen und Dienste zu fördern und zu betreiben, die besonders für den Tourismus von Belang sind (z.B. Wander- und Radwege, Langlaufloipen, Rodelbahnen, etc.)
  • Erste Ansprechpartner und Bindeglied zu den Beherber-gungsbetrieben
  • Zuständig für Gästebetreuung und -animation
  • Beschwerdemanagement
  • Sicherung einer feriengerechten Ortsentwicklung (Ortsbild)
  • Koordination der Angebotsgestaltung
  • örtliche Produktentwicklung.

 


Das größte Problem der Südtiroler Tourismusvereine besteht in der auf Freiwilligkeit basierenden Mitgliedschaft, was zu einer mangelhaften finanziellen Ausstattung sowie einem dauerden Kampf um die Bezahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge führt. Mit der Einführung der Ortstaxe im Jänner 2014 ist die Finanzierungsbasis allerdings konsolidiert worden.

Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.